Wappen der Stadt Wächtersbach

Im Rahmen eines Bilanzierungstermines im Dezember 2014 wiesen die Vertreter des Amtes für Umwelt, Naturschutz und ländlicher Raum beim Main-Kinzig-Kreis nochmals darauf hin, dass auch für private Maßnahmen Fördermöglichkeiten bestehen.

In der neuen Richtlinie wurde die Förderquote auf 35% der förderfähigen Kosten erhöht. Pro Gebäude besteht eine Höchstforderung von € 45.000,-. Die mindestförderfähigen Kosten müssen € 10.000,- pro Projekt betragen. Besonders galt es darauf hinzuweisen, dass neben Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen auch der Neubau in den festgelegten Fördergebieten Hesseldorf, Weilers und Neudorf förderfahig war. Wichtig für alle Förderanträge war, dass mit der Maßnahme nicht bereits begonnen wurde. Aufträge durften erst erteilt werden, wenn der Förderbescheid eingegangen war.

Zu den einzelnen Fördermöglichkeiten war mit dem Architekturbüro Klaus Heim GmbH, Hanau, Tel. 06181-93710, ein Vertrag zur städtebaulichen Beratung abgeschlossen. Hier konnte jeder kostenfreie Beratung hinsichtlich möglicher Förderungen für die geplanten Sanierungsmaßnahmen erhalten.

Dieses Angebot wurde von einer Reihe von Ortsbürgern auch genutzt, indem bei Renovierungsmaßnahmen Zuschüsse beantragt und bewilligt wurden.

Letzter Termin zur Antragstellung von privaten Maßnahmen war der 30.09.2017.