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Wappen des Schützenvereins Neudorf

Die folgenden Eintrittsgebühren, Beiträge und sonstigen Gebühren sind derzeit zu zahlen (in roter Schrift die Beitragsanpassungen ab 01.01.2027 gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.03.2026):

Eintrittsgebühren

Ab dem 18. Lebensjahr 100,00 €
Ehegatten 25,00 €
Kinder bis zum 14. Lebensjahr 10,00 €
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 20,00 €

Beiträge

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vierteljährlich 3,25 € 3,75 €
  jährlich 13,00 € 15,00 €
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres vierteljährlich 13,75 € 16,50 €
  jährlich 55,00 € 66,00 €
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind beitragsfrei, wenn beide Elternteile Mitglieder sind.
  • Beitragsfrei sind außerdem Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres, solange sie sich in Berufsausbildung, Fachschul- oder Hochschulausbildung befinden.
  • Über eine etwaige Beitragsbefreiung von Grundwehrdienstleistenden entscheidet der Vorstand im jeweiligen Einzelfall.

Schießgebühren (ab 01.01.2026)

Jahresschießgebühr: 40,00 €
- bei Vereinseintritt im 2. Halbjahr 20,00 €

 

Tagesschießgebühren  
Luftgewehr/Luftpistole   2,00 €
Kurzwaffe Mitglieder 3,50 €
  Gäste 10,00 €
Langwaffe Mitglieder 3,50 €
  Gäste 12,50 €
  – zusätzliche Scheibe   1,00 €
  – zusätzlicher Spiegel   0,50 €


Folgende Leistungen sind bei den Tagesschießgebühren inbegriffen:

  • Bei Luftgewehr/Luftpistole: Munition, Scheiben, Standgebühr, Versicherung für Gastschützen; pro Serie von 40 Schuss
  • Bei Kurzwaffen: 25m-Stand; inklusive 1 Scheibe und maximal 4 Spiegel
  • Bei Langwaffen: 50m-Stand; inklusive 1 Scheibe und maximal 4 Spiegel

KK- und GK-Munition kann zu günstigen Preisen bei der Schießstandaufsicht käuflich erworben werden.
Die Ausgabe erfolgt durch autorisierte Personen – in der Regel durch die Schießstandaufsichtsperson.