
Die folgenden Eintrittsgebühren, Beiträge und sonstigen Gebühren sind derzeit zu zahlen (in roter Schrift die Beitragsanpassungen ab 01.01.2027 gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.03.2026):
Eintrittsgebühren
| Ab dem 18. Lebensjahr | 100,00 € |
| Ehegatten | 25,00 € |
| Kinder bis zum 14. Lebensjahr | 10,00 € |
| Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr | 20,00 € |
Beiträge
| Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | vierteljährlich | 3,25 € | 3,75 € |
| jährlich | 13,00 € | 15,00 € | |
| Nach Vollendung des 18. Lebensjahres | vierteljährlich | 13,75 € | 16,50 € |
| jährlich | 55,00 € | 66,00 € |
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind beitragsfrei, wenn beide Elternteile Mitglieder sind.
- Beitragsfrei sind außerdem Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres, solange sie sich in Berufsausbildung, Fachschul- oder Hochschulausbildung befinden.
- Über eine etwaige Beitragsbefreiung von Grundwehrdienstleistenden entscheidet der Vorstand im jeweiligen Einzelfall.
Schießgebühren (ab 01.01.2026)
| Jahresschießgebühr: | 40,00 € |
| - bei Vereinseintritt im 2. Halbjahr | 20,00 € |
| Tagesschießgebühren | ||
| Luftgewehr/Luftpistole | 2,00 € | |
| Kurzwaffe | Mitglieder | 3,50 € |
| Gäste | 10,00 € | |
| Langwaffe | Mitglieder | 3,50 € |
| Gäste | 12,50 € | |
| – zusätzliche Scheibe | 1,00 € | |
| – zusätzlicher Spiegel | 0,50 € |
Folgende Leistungen sind bei den Tagesschießgebühren inbegriffen:
- Bei Luftgewehr/Luftpistole: Munition, Scheiben, Standgebühr, Versicherung für Gastschützen; pro Serie von 40 Schuss
- Bei Kurzwaffen: 25m-Stand; inklusive 1 Scheibe und maximal 4 Spiegel
- Bei Langwaffen: 50m-Stand; inklusive 1 Scheibe und maximal 4 Spiegel
KK- und GK-Munition kann zu günstigen Preisen bei der Schießstandaufsicht käuflich erworben werden.
Die Ausgabe erfolgt durch autorisierte Personen – in der Regel durch die Schießstandaufsichtsperson.
